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Auszug Schulen

General terms and conditions


General Terms and Conditions of Gesäuse National Park GmbH with registered office in Weng 2, 8913 Admont

 

Stand: 28.08.2025

 

Kundengeldsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung-RSV:

Die Nationalpark Gesäuse GmbH ist als Reiseveranstalterin im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter der
Eintragungsnummer 2012/0030 registriert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von acht Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler
TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH; Ferstelgasse 6, A-1090 Wien, 24h-Notfallnummer: Tel: 01/361 9077 44, Fax: 01/361 9077 25,
abwicklung@tourismusversicherung.at, www.tourismusversicherung.atto register.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bildungsveranstaltungen im Nationalpark Gesäuse, die von der Nationalpark Gesäuse GmbH (in
Folge NPG GmbH) durchgeführt werden. Jede Anmeldung ist verbindlich und unterliegt unseren Stornobedingungen. Mit der Buchung einer Veranstaltung erklärt sich
die buchende Person mit den AGB einverstanden. Anmelde- und Kontaktdaten werden vom Infobüro der NPG GmbH archiviert und für interne Auswertungen
herangezogen. Die Programme und Preise gelten für das Jahr 2025.
Buchung & Zahlungsbedingungen
Buchungen von Bildungsveranstaltungen werden von der NPG GmbH schriftlich in Form einer Buchungsbestätigung fixiert. Sobald die Buchung von
Seiten der Lehrperson unterschrieben und mit Schulstempel versehen an die NPG GmbH retourniert wird, ist die Buchung (Programm,
Teilnehmer:innenzahl etc.) verbindlich und es gelten die Stornobedingungen. Für den Fall, dass eine Person für andere Personen die Buchung übernimmt,
trägt diese Person gegenüber der NPG GmbH die Haftung für die Begleichung der Rechungen für sämtliche gebuchten Teilnehmer:innen. Die
angegebenen Preise gelten pro Person. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Übermitttlung der Rechnung nach Ablauf der Bildungsveranstaltung(en)
elektronisch an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse.
Liability
Den Anweisungen der Ranger:innen bzw. der Veranstaltungsleitung ist bei allen Bildungsveranstaltungen unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln
sowie aufgrund von unangemessenem Verhalten oder Alkoholisierung ist der Ausschluss von der Bildungsveranstaltung oder deren Abbruch möglich.Das
Entgelt wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Schadenersatzanspruch wird, soweit der Schaden nicht durch die NPG GmbH oder eine Person, für die die NPG
GmbH einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, ausgeschlossen. Bei Durchführung von Veranstaltungen über Fremdanbieter:innen
im Rahmen von Rafting- bzw. Naturerlebnisfahrten oder Höhlenführungen wird seitens der NPG GmbH keine Haftung übernommen. Ab dem Zeitpunkt der
Aktivität durch den/die Fremdanbieter:in liegt die Haftpflicht für diese Aktivitäten bei dem/der Fremdanbieter:in. Wir empfehlen den Schulen bzw. Eltern, eine
Reiseversicherung (inkl. Storno- und Bergekostenversicherung abzuschließen. Das Lehrpersonal sowie sonstige Aufsichtspersonen sind bei
Schulveranstaltungen nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Gerichtsstand: Das sachlich zuständige Gericht in Liezen.
Ausrüstung und Verhalten
Bei Touren im alpinen Gelände sind passende Wanderbekleidung, über die nicht gestolpert werden kann, und festes Schuhwerk mit gutem Profil notwendig.
Bei der Buchung von mehrtägigen Programmen erhält die buchende Lehrperson eine entsprechende Ausrüstungsliste. Der/die Ranger:in ist berechtigt,
Teilnehmer:innen von der Bildungsveranstaltung auszuschließen, wenn die Ausrüstung mangelhaft ist (z.B. ungeeignetes Schuhwerk, zum Wandern
ungeeignete Bekleidung, über die z.B. gestolpert werden kann), und dieser Mangel nicht vor Ort mit angemessenen Aufwand behoben werden kann. In
diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Bei geführten Touren ist die Mitnahme von Hunden nicht gestattet. Die Nutzung von
Mobiltelefonen und ähnlichen, der digitalen Kommunikation dienenden, Geräten ist während der Bildungsveranstaltungen nicht gestattet.
Organisational changes and alternative dates
Die NPG GmbH behält sich vor, bei widrigen Witterungsbedingungen oder zu geringer Teilnehmer:innenzahl Programme kurzfristig zu ändern oder
abzusagen. Für aus Wetter- oder Sicherheitsgründen geänderte Veranstaltungsinhalte oder abgesagte Bildungsveranstaltungen können keine
Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Sollten die Wetterbedingungen eine Exkursion verhindern, kann die NPG Gmbh der Gruppe einen oder mehrere
Ersatztermine anbieten. Kurzfristige Programmänderungen vor Ort von Seiten der Schule sind nicht möglich.
Rücktritt und Stornobedingungen
Der Rücktritt hat ausschließlich schrifltich (Fax, E-Mail) in unserem Infobüro in Admont zu erfolgen. Sollten durch den erfolgten Rücktritt Stornogebühren
von Dritten – i. d. R. Beherbergungsbetriebe – anfallen, so ist die NPG GmbH berechtigt, diese Stornogebühren an den/die Kunden/Kundin weiterzuleiten.
Bei Abmeldung bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr von 25% der Gesamtkosten. Bei Abmeldungen bis 8 Tage vor
Veranstaltungsbeginn stellen wir eine Stornogebühr von 50% in Rechnung, danach sind 100% der Gesamtkosten fällig. Teilnehmer:innen, die die Gruppe
während des Aufenthalts im Gesäuse – aus welchen Gründen auch immer (auch krankheitsbedingt) – vorzeitig verlassen, haben keinen Anspruch auf
Kostenerstattung.
Privacy policy
Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Persönliche Daten, wie z.B. Name, E-Mail-Adresse, Adresse, werden von uns nur im Rahmen des Vertrages
verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Vor Beginn der Bildungsveranstaltung sind die betreuenden Ranger:innen über mögliche
gesundheitliche oder medizinische Bedürfnisse und Risiken (wie z.B. Herz- und Kreislaufbeschwerden, Krampfanfälle, Diabetes, Allergien (insbesondere gegen
Insektenstiche)) zu informieren. Diese Informationen werden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Ihrer Sicherheit. Die NPG GmbH
verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gebrachten persönlichen sowie geschäftlichen Informationen. Die NPG GmbH ist
berechtigt, dem/der Kund:in Rechnungen sowie Feedbackbögen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertrag zwischen Kund:in und NPG GmbH endet
grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Veranstaltungstage und mit der Rechnungslegung.

Author: Isabella Mitterböck